Unser Service ist sehr umfangreich und beinhaltet unter anderem folgende Dienstleistungen:

 

§         Hausmeisterdienst mit 24 Std.-Service

 

-          Treppenhausreinigung

-          Glasreinigung

-          Unterhaltsreinigung

 

 

                      …und vieles mehr !!

                                                                                    Sprechen Sie uns an !

 

* Die Zustimmung zur Übernahme der Reinigungspflichten nach § 52 Abs. 4 des Niedersächsischen Straßengesetzes vom  14.12.1992 in der Fassung vom 24.09.1980, wurde durch den Zweckverband

   Abfallwirtschaft (aha) erteilt.

** eigener Gärtner

*** Meisterpflichtige Arbeiten werden durch einen Subunternehmer ausgeführt.

 

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Stand: 21. März 2011
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